Sonntag, 05 September 2010

 
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Im Fehlbildungsmonitoring Sachsen-Anhalt werden alle angeborenen Fehlbildungen und Anomalien von Lebendgeborenen, Totgeborenen und Aborten aus Sachsen-Anhalt erfasst und analysiert. Diese flächendeckende Erfassung innerhalb eines Bundeslandes ist für Deutschland einzigartig und kann auf eine 30-jährige Tradition zurückblicken.

Das Fehlbildungsmonitoring ist an die Medizinische Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg angegliedert und befindet sich auf dem Gelände des Universitätsklinikums 

Die Einrichtung wird seit 1995 vom Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt finanziell gefördert.  

Am 12.11.2009 wurde vom Landtag Sachsen-Anhalt das „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und zur Förderung der frühkindlichen Bildung“ einstimmig verabschiedet (Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 5/1331, Beschluss des Ausschusses für Soziales Drs. 5/2267).

Im § 7 (Dauerbeobachtung von Fehlbildungen) heißt es:
„Das Land Sachsen-Anhalt fördert die flächendeckende Erfassung von Fehlbildungen bei Neugeborenen im Rahmen einer Dauerbeobachtung. Aufgabe dieser Dauerbeobachtung ist es, Daten zur Häufigkeit angeborener Fehlbildungen zu ermitteln und über einen definierten Zeitraum zu beobachten, die Daten wissenschaftlich zu analysieren und die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Primär- und Sekundärprävention zu evaluieren.“

weitere Informationen siehe Landtag Sachsen-Anhalt:

   Plenarprotokoll 5/66 vom 12.11.2009 

   Parlamentsdokumentation Recherche "Kinderschutz" 

  
 

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