Abrechnung Neugeborenen-Hörscreening

Ab dem 1. Oktober 2010 existieren für das Neugeborenen-Hörscreening die Gebührenordnungspositionen (GOP) Neugeborenen-Hörscreening im EBM-Abschnitt 1.7.1. für die ambulant tätigen Kolleginnen und Kollegen. Die Vergütung für diese Leistungen erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.

  • GOP 01704: Zuschlag zur U1
  • GOP 01705: Hörscreening
  • GOP 01706: Kontrolluntersuchung nach auffälligem Erstbefund (AABR)

In folgender Übersicht haben wir Ihnen die "News" zur Abrechnung des Neugeborenen-Hörscreening zusammengestellt.

Letzte Änderung: 21.04.2020 - Ansprechpartner: Fehlbildungsmonitoring